Beitragsordnung der Modellbahngruppe Endersbach e. V.


Nachfolgend finden Sie die Beitragsordnung der Modellbahngruppe Endersbach e. V..
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Beitragsordnung der Modellbahngruppe Endersbach



§ 1 Aktive Mitgliedschaft
(1) Ein aktives Mitglied unterstützt den Verein durch den Jahresbeitrag, durch den Bau
von Modulen oder Anlagen, durch Übernahme von Aufgaben und Tätigkeiten, etc.
(nicht vollständige, beispielhafte Aufzählung – nicht kumulativ zu betrachten).
(2) Der Jahresbeitrag für eine aktive Mitgliedschaft beträgt € 40,00.
(3) Für Mitglieder unter 18 Jahre gilt ein um 50 % ermäßigter Jahresbeitrag von € 20,00.

§ 2 Passive Mitgliedschaft
(1) Ein passives Mitglied unterstützt den Verein lediglich durch den Jahresbeitrag.
(2) Der Jahresbeitrag für eine passive Mitgliedschaft beträgt € 50,00.
(3) Für Mitglieder unter 18 Jahre gilt ein um 50 % ermäßigter Jahresbeitrag von € 25,00.

§ 3 Zeitpunkt der Entrichtung des Jahresbeitrags
(1) Im Beitrittsjahr ist beim Beitritt zu dem Verein der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
(2) Für die Folgejahre ist der Jahresbeitrag bis zum 15. Januar eines jeden Jahres zu
entrichten.
(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Beitragsrückerstattung – auch zeitanteilig
- ausgeschlossen.

§ 4 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 5 Inkrafttreten der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung wurde in der vorliegenden Form auf der Mitgliederversammlung
vom 24.06.2022 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.